Kostenexplosion beim Schulanbau 25.05.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

Wir empfehlen hierzu die Lektüre eines bis heute vom Bürgermeister unbeantworteten offenen Briefes eines Mitbürgers vom 25.03.21. Darin bittet er um Klarstellung diverser fehlerhafter und unsachgemäßer Darstellungen im Bürgermeister-Bericht 01/2021.

Diesen offenen Brief und weitere Hintergrund­informationen können Sie hier einsehen.

 

Hier der direkte Weg zum Download:    Fragen an die Gemeindevertretung von A. Schramm vom 25.03.21
Hier der direkte Weg zum Download:    Offener Brief von A. Schramm vom 25.03.21

 

 

Der offene Brief und die Fragen an die Gemeindevertretung hier in voller Länge:

 

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Fragen an die GV 25.03.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,

 

zum Projekt Neubau Schule und Mensa habe ich nachfolgende Fragen zur mir nicht nachvollziehbaren Kostensteigerungen:

 

1) Das Kosten im Laufe der Planungen angepasst werden müssen ist nachvollziehbar. Bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung wird vom Architekten eine Kostenberechnung erstellt, anhand derer die Gremien über den Bau entscheiden. Gem. Protokoll der GV vom 27.02.2020 liegt der Ansatz bei 650.000€.

 

1) Welche Werte ergaben sich in der Kostenberechnung der Planer und welche als Ausschreibungsergebnis?

 

2) Sind die Kosten nach Vergabe gestiegen? Wenn ja warum?

 

3) Wer prüft die Nachträge darauf, ob hier ggf. eine mangelnde Ausschreibung oder unvorhergesehene  Ereignisse ursächlich waren?

 

4) Wurden Planungsänderungen nach Vergabe durchgeführt? Wenn ja durch wen/ warum?

 

5) Zu Protokoll des BA vom 08.10.20 TOP 4.1:

was bedeutet „Das Gesamt-Bauvorhaben liegt in einer Hand?

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schramm

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Fragen an Bürgermeister Langer 25.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langer,

 

bezugnehmend auf Ihre Ausführungen aus dem Bericht des Bürgermeisters (https://www.amt-achterwehr.de/fileadmin/Downloads/Gemeinden/Quarnbek/Bericht_des_Buergermeisters/Bericht_des_Buergermeister_Quarnbek_210205.pdf)

möchte ich Ihnen gerne folgende Kommentare und hier wiederum bezugnehmende Fragestellungen mit der Bitte um sachliche Beantwortung überreichen (Die Zitate aus o.g. Bericht sind im Folgenden mit BGM:  abgekürzt).

 

1)    BGM: Auch der Baugrund sollte plötzlich, zusätzlich zu den bereits erfolgten 2 Bohrungen, durch 4 weitere Bohrungen beprobt werden...

 

Frage: In wie fern plötzlich? Baugrunduntersuchungen sind die Grundlage für neu zu errichtende Gebäude, gehören zu jeder guten Vorplanung und sollten in Leistungsphase 1 mit einkalkuliert werden. Für einen einzelnen Baukörper wären m.E. mind. 3 Sondierungen notwendig, sofern die Baugrundverhältnisse nicht von vorneherein eindeutig bestimmbar sind. Auf wessen Veranlassung sollten nur 2 punktuelle Untersuchungen für die 2 Baukörper als abdeckend angesehen werden?

(Bauherr, Architekt, Statik-Aufsteller oder wer sonst?)

 

2)    BGM: Daraufhin wurden tatsächlich rund 100 Kubikmeter Boden, vornehmlich aus gewachsenem Lehm, „vorsichtshalber“ ausgebaggert und durch Kies ersetzt.

 

Frage: 100 m³ für beide Baukörper (~170 m² ?) zusammen sind nicht mal 60 cm. Bezogen nur auf den Klassenraum wäre das etwa 1,20 m, aus meiner Erfahrung keine übertriebene Maßnahme, sofern es sich aus der Gründungsempfehlung eines Baugrundsachverständigen ergibt. Was heißt in diesem Zusammenhang „vorsichtshalber“?

Wenn eine Gründungsempfehlung das empfiehlt, dann ist man als Bauherr gut beraten dem zu folgen. Wer solle nach Ihrer Ansicht die Gewähr für den Bau übernehmen sofern ein Bodenaustausch nicht vorgenommen wäre? Was ist nach Ihrer Ansicht ein geeigneter Baugrund?

 

3)    BGM: Weil die Betonbodenplatte auf dem Kies aufliegen sollte, musste dieser aufwendig hochverdichtet werden.

 

Frage: Was soll „aufwendig hochverdichtet“ bedeuten? Wie hätte die Baugrundvorbereitung nach Ihrer Ansicht durchgeführt werden müssen? Eine Bodenverdichtung ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik obligatorisch.

 

4)    BGM: Schalung[...] gezimmert und Mengen Stahlgitter-Monierung für die Bodenplatte und das Ringfundament eingeflochten.

 

Frage: Was soll die Aussage "Mengen Stahlgitter-Monierung" bedeuten? Welcher Bewehrungsgrad ist nach Ihrer Ansicht ausreichend? Eine objektive Bewertung kann m.E. erst nach Sichtung der Unterlagen erfolgen (Statik -> Bewehrungspläne).

 

5)    BGM: Anschließend wurden [...] zwei aufrecht stehende fette Doppel-T-Träger [...] einbetoniert.

 

Frage: Die Maße der Konstruktion sollten spätestens mit LP 5 "Ausführungsplanung" bekannt gewesen sein. Wieso waren die Maße hier überraschend?

 

6)    BGM: Die „Materialschlacht“ ging mit der Berechnung der Statik für das Gebäude weiter.

 

Frage: Was soll das heißen? Die Ausführungsplanung (LP5) inkl. vorab erstellter statischer Berechnung (Genehmigungsplanung LP4) sollte vor Vorbereitung der Vergabe bekannt sein. Auf Grundlage dieser genauen Daten hat doch der Planer ein verpreistes Leistungsverzeichnis zu erstellen und die Kostenberechnung vorzunehmen (LP6). Erst danach geht das Vorhaben m.E. in die Ausschreibung und Vergabe (LP7).

In wie fern ist die „Materialschlacht“ jetzt (nach Baubeginn) mit der Berechnung der Statik weitergegangen?

 

7)     BGM: Das Klassengebäude selbst musste […] stabilisiert werden, um eventuell auftretende Windstärken von wohl mindestens 160km/h standhalten zu können.

 

Frage: lt. Nationalem Anhang zur einschlägigen Norm DIN EN 1991-1-4:2010-12 und nach Anlage A 1.2.1/5 der V V T B SH (vgl. Amtsbl. SH 2020 Nr.10 S.340) liegt Strohbrück in Windlastzone 3 und der Grundwert der Basiswindgeschwindigkeit (Mittelwert von 10min in ebenem offenen Gelände mit einer jährlichen Überschreitungs­wahrscheinlichkeit von 0,02 -> alle 50 a) ist mit 27,5m/s = 99km/h anzunehmen (q0,0 =0,47kN/m²). Für weitere Berechnungen ist der vereinfachte Boengeschwindigkeitsdruck für Bauwerke bis 25m Höhe mit qp= 0,80 kN/m² anzusetzen (und dass seit knapp 20 Jahren!)

Wenn man das nun umstellte, käme man auf 0,80/0,47 *99km/h = 169 km/h – (korrekter Weise verhalten sich Winddrücke jedoch nicht linear zur Windgeschwindigkeit - aber eine technisch- wissenschaftliche Ausarbeitung soll dies hier nicht werden).

Wieso wollen Sie dem Bürger glauben machen, dies sei eine übertriebene Annahme? Haben Sie genauere Werte für die Gemeinde und den Gebäudestandort? (Welche Daten wurden Ihnen von den Windkraftanlagenbauern genannt? Wurden die Windräder hier errichtet, weil hier extra wenig Wind weht?) Wollen Sie dem Aufsteller der bautechnischen Nachweise negativ anlasten, er habe das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsniveau eingehalten?

 

8)    BGM: Und zur Erinnerung: Ich berichte hier nicht über den Bau einer Garage für zwei Kampfpanzer vom Typ Leopard II mit je 65 Tonnen ...

 

Frage: Was bezwecken Sie mit diesem Vergleich?

 

9)    BGM: Anlässlich unserer Baubesprechungen vor Ort habe ich mich regelmäßig in Anwesenheit der Vertreter der einzelnen Gewerke, des Planungsbüros und des Statikers über die meines Erachtens vollkommen überzogene Statik ausgelassen. Man schaute dann verstohlen Richtung Statiker (wenn er denn mal dabei war) und das war's.

 

Frage: Sind Sie also der Meinung, dass hier grundsätzlich der Aufsteller der bautechnischen Nachweise irgendwelche Versäumnisse zu verantworten hat? Dass er nach geltenden Vorschriften keine ordnungsgemäße Leistung erbracht hat? Bitte benennen und belegen Sie bitte die Versäumnisse! Kann es sein, dass man auch aus anderen Gründen „verstohlen wegschaut“, wenn sich ein Bauherr regelmäßig über was auch immer echauffiert?

 

10)    BGM: Für mich ist jedenfalls für die Zukunft eines klar: Ich werde mich nie mehr über Baukostenexplosionen an öffentlichen Gebäuden wie: Philharmonie in Hamburg, Bahnhof Stuttgart, Flughafen Berlin und kleinen Schul-Anbauten aufregen. Denn auch bei „kleinen“ Baumaßnahmen für den öffentlichen Bereich werden scheinbar die gleichen „1000%-Sicherheiten“ eingebaut wie bei Großbauten….

 

Frage: In wie weit haben Sie eine Gegenüberstellung der Gründe der Kostensteigerungen der angeführten Großvorhaben mit denen bei unserem „Kleinvorhaben“ vorgenommen. Sofern eine ordnungsgemäße Planung vor Vergabe und keine Planungsänderungen nach Vergabe vorgenommen wurden, dürften m.E. keine großartigen Kostensteigerungen eintreten, abgesehen von tatsächlich objektiv unvorhergesehenen Vorkommnissen bei Bauausführung – und diese dürften bei einem derart übersichtlichen Vorhaben (unsere Schule) im Gegensatz zu den oben angeführten Vorhaben (z.B. BER) eher gering ausfallen.

Zum Thema der 1000% Sicherheiten darf ich bemerken, dass für alle Gebäude die Grundlagen zur Ermittlung der Einwirkungen normativ geregelt und gleichermaßen anzuwenden sind. Was Sie persönlich davon halten sei dahin gestellt. Für Sonderbauten (vgl. §51 LBO S.H.) - wie auch unser Schulbau einer ist – gilt, dass die bautechnischen Nachweise durch einen Prüfingenieur für Standsicherheit zusätzlich geprüft werden muss und dieser selbst auch eine Bauüberwachung durchführen muss. Dessen Prüfberichte sollten Ihnen Aufschluss darüber geben, ob die bautechnischen Nachweise mangelhaft sind oder nicht. Welche Hinweise geben Ihnen diese Berichte?

 

11)    BGM: Wir werden mit den ursprünglich angepeilten Kosten für die gesamte Baumaßnahme nicht hinkommen. Einen der Gründe habe ich deshalb oben so ausführlich geschildert. Zusätzlich ist zu bedenken, dass ausführende Handwerksbetriebe natürlich die derzeitige Corona-bedingte Situation nutzen, an der Kostenschraube zu drehen. Bitter für uns, aber nicht änderbar.

 

Frage: Bisher wurde tatsächlich lediglich geschildert, dass die für die Standsicherheit notwendigen Maßnahmen aus Ihrer Sicht die Kosten in die Höhe trieben. Maßgebend ist hier jedoch, die Frage, wann wer welche Kosten veranschlagt hat, mit denen in den Gemeindegremien geplant wurde. Das zusätzliche Kostenplus ggü. den Vorjahren aufgrund der aktuell anhaltend hohen Auslastung auf dem Bausektor ist aber ein Umstand, der seit mind. 3 Jahren allgemein bekannt sein dürfte und somit bereits bei Planungsbeginn grob hätte eingeplant sein müssen; das mögliche coronabedingte Plus kommt hier erschwerend hinzu. Welche tatsächlichen anderen Gründe, die Sie bisher nicht nennen, sind in welcher Höhe aufgetreten?

 

12)    BGM: Auch der ursprünglich geplante Fertigstellungs- und Bezugstermin wird leider nicht zu halten sein. Wir sind bereits heute 4 Wochen über dem Plan. Ich hoffe nun, dass wir spätestens mit dem Schuljahresbeginn im Sommer fertig sind, vielleicht auch mit den Außenanlagen.

 

Frage: Hier erfolgt (ausnahmsweise?) keine direkte Schuldzuweisung in Richtung eines der am Bau Beteiligten. Soll der Leser sich seinen Reim aus den vorherigen Ausführungen selbst machen? Die Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 03.12.20 führt aus:

4.1. Bericht zum Stand des Vorhabens „Erweiterung der Schule und Neubau der Mensa“

Es gibt einen Verzug von 4 Wochen wegen der verspäteten Ausschreibung für den Hochbau. […]

Wodurch wurde der Verzug der Ausschreibung verursacht?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Schramm

Petersilienweg 7

 

                                                                       Stampe, d. 23.03,.2021

                                                                       (red. überarbeitet 25.03.21)

(am 29.05.2021 wurden 3 Fehler der ursprünglichen Fassung korrigiert:

 I.                     Seite 2:  „…Baugrundsachverständigen..“ statt „…Bausachverständigen…“

II.                   Seite 2:  „..beraten…“ statt „…geraten…“

III.                 Seite 3:  „.. Sofern eine ordnungsgemäße Planung…“ statt                                            „….Sofern eine Seite 2 / 3Offener Brief, vom 25.03.2021 ordnungsgemäße Planung…“)