Schreiben der WIR-Fraktion vom 13.10.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir hier einen Rundbrief, der auch in diesen Tagen in allen Ortsteilen verteilt wird.


Hier der direkte Weg zum Download:   Schreiben der WIR-FRaktion vom 13.10.2021

 

Das Schreiben hier in voller Länge:

 

Betr.: Durchführung der Maßnahmen und des zugehörigen Monitorings zur Entwicklung einer Kompensationsfläche auf den Flurstücken 29/3, Flur 1, Gemarkung Strohbrück und Flurstück 3/8, Flur 1, Gemarkung Quarnbek im Bereich der Burwiese – hier: Wiedervernässung/Renaturierung eines Moorgebietes auf dem Gemeindegebiet.

 

Quarnbek, 13.10.2021

 

An Bürgermeister Langer, den Bauausschussvorsitzenden Dr. Tschach und den Wege- und Umweltausschussvorsitzender Schirren 

 

Sehr geehrte Herren Schirren, Tschach und Langer,

 

Wir haben inzwischen begründete Zweifel, dass die im Betreff genannten, vertraglich zugesicherten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend ausgeführt wurden.

 

Nicht nur aus unserer Sicht besteht hier aktueller Handlungsbedarf, da es sich bei diesen Kompensationsmaßnahmen, mit denen eine Wiedervernässung von gut 13 ha Moorfläche erreicht werden soll, um einen insbesondere aus ökologischer Sicht überaus positiven Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas in unserem Gemeindegebiet sowie zur Entwicklung von Lebensräumen für Amphibien und Vogelarten handelt. Weiterhin ist die zusätzliche, klimarelevante CO2-speicherende Wirkung von (wiedervernässten) Moorgebieten zu betonen.

 

Zum Wohle der Gemeinde und der Naturlandschaft sowie des Klimas, fordern wir Sie daher nun zu einer gründlichen Bearbeitung dieser Problematik auf.

 

Dazu gehören eine umfassende nachvollziehbare Überprüfung und Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen, inkl. Pflege- und Monitoring-Berichte, Rechnungen über die Kostenübernahme und Verträge (u.a. Nutzungsvertrag vom 24.09.2016 mit dem Gut Quarnbek (Landeigentümer) oder Vertrag über das Monitoring), damit die Gemeinde ihre durch den städtebaulichen Vertrag vom 01.04./21.04.2016 (nach §11 Abs. 1 Nr.2 und 3 BauGB) gesicherte Handlungsfähigkeit wahrnehmen und ggf. notwendige und wirksame Maßnahmen selbst beauftragen kann. In diesem Zusammenhang sei die vertraglich zugesicherte Dienstbarkeit, Reallast sowie die hinterlegte Bürgschaft zu erwähnen (siehe §2 und §4 des o.g. Vertrages).

 

Dabei sollte beachtet werden, ob bzw. inwieweit die mangelnde oder fehlende Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen Auswirkungen auf die Gültigkeit des B-Planes Nr. 13 hätte.

 

Wir bitten Sie auf bis spätestens zum 29.10.2021 den Nachweis aller Dokumente, Berichte, Rechnungen etc. der Gemeindevertretung zur Verfügung zu stellen, damit wir alle in der Lage sind, gemeinsam eine Bestandsaufnahme über den Sachstand „Durchführung der Maßnahmen und des zugehörigen Monitorings zur Entwicklung einer Kompensationsfläche in Quarnbek“ vornehmen zu können.

 

Daran anschließend ist nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) eine Begehung durch einen/eine vom Amt Achterwehr bestellten/bestellte Gutachter/in, idealerweise gemeinsam mit Vertretern/Vertreterinnen aller Fraktionen, zeitnah erforderlich.

 

Zum Hintergrund und zur Begründung unserer vorgebrachten Forderungen:

 

Bzgl. dieser Angelegenheit hatte die WIR-Fraktion bereits in der zweiten Jahreshälfte 2018 um die Bereitstellung der Monitoringberichte gebeten (siehe u.a. Protokoll der GV-Sitzung vom 25.10.2018, TOP 8.2).

 

Ziel war es, zu prüfen, inwieweit die vertraglich vereinbarten Maßnahmen durchgeführt wurden und in welcher Form deren Wirksamkeit durch ein, ebenfalls vertraglich zugesichertes, regelmäßiges Monitoring sichergestellt wird.

 

Am 06.12.2018 wurden Sie, Herr Schirren als Vorsitzender des Umwelt- und Wegeausschusses (UWA) aufgefordert, „das Monitoring zu den Ausgleichsmaßnahmen zur Windkraft zu erfragen“ (siehe TOP 6 im entsprechenden Protokoll des Umwelt- und Wegeausschusses).

 

Am 21.03.2019 berichteten Sie in der UWA-Sitzung unter TOP 8 in einem mündlichen Vortrag, dass die Grünflächen inzwischen „feuchter“ und „saurer“ geworden seien und das „die Umwandlung des Erlenwaldes in Eichenwald ist durch Entnahmen und Neu-Pflanzungen eingeleitet“ (siehe Protokoll).

 

Anm.: Was unter „Einleiten“ genau zu verstehen war, wurde nicht weiter ausgeführt. Korrigierend ist auch anzumerken, dass mit den Maßnahmen der Umbau einer von Nadelgehölzen dominierten Waldparzelle (also handelt sich also nicht um einen Erlenwald) zu einem bodensauren Eichenwald im Sinne einer Wiedervernässung und Renaturierung erreicht werden soll. Dies ist von Bedeutung, weil Fichten stärker entwässernd wirken.

 

Schriftliche Nachweise bzw. Berichte über das erfolgte Monitoring oder die Pflege, die während der Anwuchsphase (zwei Jahre nach Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen, siehe §3 des städtebaulichen Vertrages vom 01.4.2016/21.04.2016) erfolgen sollte, wurden nicht vorgelegt, obwohl die Maßnahmen laut § 1 des städtebaulichen Vertrages vom 01.4.2016/21.04.2016 bereits innerhalb von drei (3) Monaten nach Beginn der Baumaßnahmen am Windpark auszuführen waren, d.h. schon im Jahre 2016.

 

Nach erneuter Rückfrage der WIR-Fraktion in der GV-Sitzung am 09.09.2021 über den Zustand der Ausgleichsfläche bzw. der Umsetzung und Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen erhielten wir am 13.09.2021 eine E-Mail von Herrn Tschach, die u.a. einen E-Mail-Verkehr zwischen Denker & Wulf und Herrn Jöhnk beinhaltete.

 

Auch diese E-Mail enthielt weder Monitoring-Berichte noch belastbare Nachweise über die Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit. Weiterhin ist dem E-Mail-Verkehr zu entnehmen, dass die Untere Naturschutzbehörde über die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen unterrichtet worden sei.

 

Gemäß §5 des bereits o.g. städtebaulichen Vertrages ist die Gemeinde zur Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen sowie der Anzeige der Maßnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) verpflichtet.

 

Telefonische Rückfragen bei der UNB (zuletzt am 13.10.21) ergaben, dass dort jedoch keine derartigen Berichte vorliegen oder Maßnahmen (bis auf eine Mahd im Juli 2021) gemeldet wurden.

 

In der E-Mail vom 13.09.21 wurden neben dem Einbringen einer Sperrschicht westlich des Burwiesengrabens und Erdarbeiten zur Abdichtung von Spundwänden (in 2016), die Entnahme von 85 Fm Nadelholz und Pflanzung von ca. 500 Stieleichen erwähnt. Allerdings wurden diese Arbeiten laut des E-Mail-Verkehrs erst im Sommer 2018 durchgeführt, also mindestens 2 Jahre zu spät.

 

Eine Begehung mit einer Dipl.-Biologin und Gutachterin Ende September 2021 ergab, dass zwar Baumfällarbeiten erkennbar waren, diese allerdings eher als Wegesicherung (am Wanderweg zum Holm) und Beseitigung von Sturmschäden einzustufen sind, zumal die Fichten-Baumstümpfe aufgrund ihrer Vermoosung teilweise schon länger als 3 Jahre existieren. Eine strukturierte Entnahme ist nicht erkennbar, schon gar nicht in einem Umfang der 25% der in der Waldparzelle vorhandenen Fichtenzahl entspricht.

 

Erkennbar war hingegen leider auch die offensichtlich erst kürzlich vorgenommene Entnahme von drei Eichen.

 

Definitiv nicht auffindbar ist die Neuanpflanzung von ca. 500 Stieleichen. Wir haben keine einzige Eiche, die der Spezifikation im B-Plan bzw. Umweltbericht entspricht, finden können. Dazu hätte man insbesondere die entsprechenden Schutzzäune gegen Wildverbiss sofort erkennen müssen.

 

Bildmaterial von der Begehung kann bei Bedarf gern bereitgestellt werden, jedoch würde auch ein Laie bei einer Begehung aus den o.g. Gründen zu derselben Erkenntnis kommen.

 

Nach Beurteilung der Gutachterin Ende September 2021 ist auf den Grünflächen westlich des Burwiesengrabens auch nach 5 Jahren keine Wiedervernässung zu erkennen.

 

Es muss also derzeit also auch angezweifelt werden, dass die nur durch eine E-Mail vom 14.12.2018) mit 3 Fotos dokumentierten Maßnahmen, die schon in 2016 ausgeführt worden sein sollen, wirksam im Sinne einer Wiedervernässung waren.

 

Das hätte jedoch auch schon nach einer ersten Überprüfung nach 1 bis 2 Jahren auffallen müssen (gibt es hierzu einen Bericht?) (siehe Umweltbericht, Seite 14 unten).

 

Insofern besteht auch hier angesichts des Potentials und der Größe der Grünflächen akuter Handlungsbedarf.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Bearbeitung unserer Anfrage und die damit verbundene Nachweise/Dokumentationen bis Ende Oktober 2021 bereitstellen würden.

 

Bitte teilen Sie der Gemeindevertretung auch den Stand bzgl. der Auszahlung (Auszahlungsdatum) oder Einbehaltung der Bürgschaft mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Namen der WIR-Fraktion

 

 

 

Gunda Niemann

 

(Fraktionsvorsitzende) 

 


Rundbrief der WIR vom 27.05.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir hier einen Rundbrief, der auch in diesen Tagen in allen Ortsteilen verteilt wird.


Hier der direkte Weg zum Download:    Rundbrief vom 27.05.2021

 

Der Rundbrief hier in voller Länge:

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Quarnbek und Umgebung,

 

Viele von Ihnen werden nicht erst durch den KN-Artikel, vom Montag, den 10.05.21 aufgeschreckt worden sein und sich fragen, ob der Bürgermeister und die mehrheitlich in Gemeindevertretung und Ausschüssen vertretenen Grünen das Gespür für die Wünsche und Sorgen der Gemeinde verloren haben.

 

Schon im letzten Bericht des Bürgermeisters (04/2021) mussten Sie z.T. unglaubliche Aussagen lesen, die sich beim genauen Hinsehen als unbelegte Behauptungen, Unterstellungen und Falschdarstellungen „entpuppt“ haben.

 

Es macht uns fassungslos, dass der Bürgermeister (BGM) das von Ihnen mehrheitlich abgegebene Votum gegen die aktuelle Planung eines neuen Windparks mit 200 m-Windmühlen anzweifelt und damit auch die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Beantwortung der Umfrage!

 

WIR halten es für unredlich, Angstszenarien in den Raum zu stellen und kritische Bürgerinnen und Bürger einzuschüchtern.

 

Sein Vorgehen und seine Wortwahl halten WIR eines Bürgermeisters für unwürdig. Ein Bürgermeister ist zur Überparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Der Bürgermeister soll ein offenes Ohr für seine Bürgerinnen und Bürger haben und sie zeitnah und ehrlich informieren.

 

Was ist geschehen?

 

Am 17.03.2021 ist auf einer Bauausschusssitzung zum ersten Mal öffentlich über die Pläne einer Erweiterung des Windparks berichtet worden. Herr Freese, Projektplaner der Firma Denker & Wulf, trug vor, dass man bereits seit 2017 diese Planung in der Erwartung fortgeführt habe, dass die Landesplanung ein Gebiet auf dem Grundbesitz des Gutes Quarnbek festschreiben würde.

 

Bereits im August 2020 fanden Vorverhandlungen mit der Firma Denker & Wulf unter Beteiligung des Bürgermeisters und der Vertreter der CDU- und Grünen-Fraktion (Dr. Tschach, Herr Schirren) statt. Die WIR-Fraktion war von diesem Treffen nicht informiert worden. Der BGM berichtete von diesen Vorverhandlungen erst im nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretung (GV) am 27.08.2020.

 

WIR durften daher mit diesem Thema nicht an die Öffentlichkeit gehen. Erst im März 2021 gab es ein weiteres Gespräch mit der Firma Denker & Wulf und Gemeindevertretern, an der auch der 2. stellvertr. Bürgermeister H. Kaphengst (WIR) teilnehmen durfte. Dies war das einzige Vorgespräch, an dem die WIR beteiligt wurde. Von den weiteren, dann offiziellen Verhandlungen wurde die - Fraktion mit Mehrheitsbeschluss der GV am 25.03.2021 ausgeschlossen.

 

Es ist ein einmaliger Vorgang in dieser Gemeinde, dass erst bei „internen“ Gesprächen und dann bei Verhandlungen, die die gesamte Gemeinde betreffen, eine Fraktion und damit die Repräsentanten einer kompletten Wählergruppe gezielt ausgegrenzt wurden.

 

Auf der o.g. Sitzung wurde das Ergebnis einer von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Meinungs­umfrage präsentiert. Dies wurde mit der Bitte verbunden, dass vor dem Eintritt in Verhandlungen mit Denker & Wulf erst eine Bürgerversammlung stattfinden soll, um alle Bürgerinnen und Bürger zu informieren und einzubinden.

 

Trotz des Antrags einer Gemeindevertreterin, den Beschluss der GV zur Aufnahme „offizieller“ Verhandlungen zu vertagen, wurde von der Mehrheitsfraktion beschlossen, die Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag zur Errichtung weiterer Windräder auf dem neuen Vorranggebiet aufzunehmen.

 

Damit bestätigen sich Vermutungen, dass eine so bedeutsame Entscheidung, die alle Bürgerinnen und Bürger in erheblichem Maße betrifft, in unverantwortlicher Weise an der Gemeinde vorbei „durchgezogen“ werden soll.

 

Wie in der Bauausschuss-Sitzung am 18.05.2021 bekannt wurde, soll der städtebauliche Vertrag nur 5 Seiten umfassen und in der nächsten Sitzung öffentlich besprochen werden. Die vom Bürgermeister erwähnten zusätzlichen „Neben­absprachen“ und Sonderregelungen sollen aber im nicht öffentlichen Teil verhandelt werden.

 

WIR fragen uns: Warum „nicht öffentlich“ ?

 

 

Was sind die nächsten Schritte?

 

Dringend erforderlich ist auf jeden Fall eine Bürgerversammlung. Erneute Aufforderungen durch Bürgerinnen und Bürger dazu werden vom BGM und der Mehrheit der GV weiter ignoriert.

 

WIR sagen: „Ohne vorherige Bürgerbeteiligung und -befragung darf kein verantwortungsvoller Bürgermeister einen so bedeutsamen Vertrag im Namen der Gemeinde unterzeichnen!“

 

Falls das notwendige Demokratieverständnis und Gespür für die Belange der Bürgerinnen und Bürger bei den „politisch Verantwortlichen“ nicht mehr vorhanden sein sollte, werden „nachhelfen“.

 

WIR rufen Sie daher auf, uns dabei zu unterstützen:

 

Melden Sie sich zahlreich zur nächsten Sitzung des Bauausschusses (Termin noch offen!) und vor allem zur GV-Sitzung am 10.06.21 (19:30 Uhr) an unter buergermeister@quarnbek.de.

 

Seien Sie dabei, wenn der Bürgermeister den städtebaulichen Vertrag vorstellt und in der Gemeindevertretung diskutiert!

 

Stellen Sie Fragen und machen Sie Ihrem Protest „Luft“. So darf ein demokratischer Entscheidungs-prozess von dieser Tragweite für unsere Gemeinde nicht ablaufen!

 

Lassen Sie uns noch auf zwei weitere eklatante Falschaussagen im Bericht des Bürgermeisters hinweisen:

 

Dort mussten Sie u.a. (auf Seite 3, unter 1.) den Satz lesen:

 

„..bei leeren Kassen sind wir derzeit gezwungen, für die Straßensanierungen, eine so genannte Straßenausbausatzung zu beschließen.… Anlieger und Anliegerinnen werden dabei ……. an den Ausbaukosten der Straße, an der sie wohnen, beteiligt.“

 

Da WIR nicht mit einer kurzfristigen Richtig­stellung durch den Bürgermeister rechnen, möchten WIR Ihnen hier eine Sorge nehmen und die Gesetzeslage in einfachen Worten zusammenfassen:

 

In Schleswig-Holstein ist seit Anfang 2018 die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft worden!

 

Auch bei „leeren Kassen“ gewährt das Land Zuschüsse für Straßensanierungen, unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Straßenausbau-Satzung beschließt oder nicht.

 

Ein Zwang zur Beitragserhebung besteht also nicht!

 

Abschließend ein Wort zu den hohen Gewerbesteuer- Einnahmen von 2,5 Mio. Euro in 20 Jahren von denen im aktuellen Bericht des Bürgermeisters die Rede ist:

 

WIR halten diese „Schätzungen“ für schlichtweg falsch. Gerade bei Windparks sind Gewerbesteuer-Einnahmen durch schwankende Winderträge und Reparaturen instabil. In den ersten Jahren führen Verlustvorträge und Abschreibungen zu keinen oder nur geringen Einnahmen. Die Ihnen genannten Zahlen sind nicht belegbar und beruhen auf Schätzungen, wenn nicht „Wunschvorstellungen“.

 

WIR hätten uns bei all den interessanten Projekten, die in Aussicht gestellt werden, gewünscht, dass angesichts der angespannten Haushaltslage die politisch Verantwortlichen eine verantwortungsvollere Ausgabendisziplin zeigen und die Gemeinde nicht in ein finanzielles Dilemma führen.

 

So geschehen u.a. mit dem sicherlich notwendigen Schulanbau, dessen Kosten am Ende mit über 1,5 Mio. Euro zu Buche stehen werden. Und das für zusätzliche 200 m² ! Wie mit €7.500,- pro m² die Kosten so derart aus dem Ruder laufen können (es ist fast das Vierfache der ursprünglich veranschlagten Kosten!) verschweigt der Bürgermeister wohlweislich in seinem Bericht.

 

WIR empfehlen hierzu die Lektüre eines bis heute vom Bürgermeister unbeantworteten offenen Briefes eines Mitbürgers vom 25.03.21. Darin bittet er um Klarstellung diverser fehlerhafter und unsachgemäßer Darstellungen im Bürgermeister-Bericht 01/2021.

 

Diesen offenen Brief und weitere Hintergrund­informationen können Sie hier einsehen.

 

Ihre WIR